31.08.2009 | Umsatzsteuerbefreiung
Persönlichkeits- und Weiterbildungstraining
Eine Diplom-Sozialpädagogin und Heilpraktikerin („Handel mit Tantra-Zubehör“) hatte Seminare für Singles oder Paare angeboten, die sich privat und beruflich weiterentwickeln wollten. Eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung war nicht notwendig. Die Kosten waren durch die Krankenversicherung nicht übernommen worden. Das FG München (17.2.09, 14 V 3741/08, rkr. Beschluss, Abruf-Nr. 092698) behandelte diese Leistung mangels therapeutischen Ziels als umsatzsteuerpflichtig.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 229 | ID 129636