27.10.2009 | Veräußerung einer Steuerkanzlei
Weiter als Wirtschaftsprüfer tätig
Ob eine begünstigte Teilpraxisveräußerung vorliegt, wenn ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seine Steuerberaterpraxis veräußert, aber als Wirtschaftsprüfer tätig bleibt, ist fraglich (Rev. BFH: VIII R 22/09; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz 29.4.08, 5 K 2457/05). Nach Ansicht des FG könne die Praxis eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters nicht in zwei wesensverschiedene berufliche Tätigkeiten aufgeteilt werden kann.
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 287 | ID 131028