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  • 01.01.2007 | Vermögensstrategie

    Abgeltungsteuer 2009: Kurz- und langfristige Aspekte für die künftige Geldanlage

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Zwar kommt die pauschale Steuer auf alle Kapitalerträge und damit ein radikaler Bruch mit dem heutigen System erst in zwei Jahren. Dennoch sind die geplanten neuen Steuerspielregeln angesichts der gravierenden Auswirkung auf die Anlage in Aktien, Anleihen, Zertifikate oder Fonds bereits in heutige Entscheidungen einzubeziehen – z.B. bei Neukäufen und Depotumschichtungen. Nachfolgend sollen die Aspekte der Abgeltungsteuer sowie ihre Auswirkung auf die Praxis genauer beleuchtet werden, damit Selbstständige diese frühzeitig in ihre Vermögensplanung einbauen können. 

    1. Bekannte Eckpunkte im Überblick

    14 EU-Staaten haben bereits heute eine Abgeltungsteuer. Ab dem VZ 2009 kommt es in Deutschland zu einer Pauschalsteuer von 25 v.H. auf private Kapitalerträge, die mit abgeltender Wirkung anonym von den inländischen Kreditinstituten abgeführt wird. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, sodass die Belastung insgesamt bis zu 29 v.H.beträgt. Da die Kirchensteuer insoweit nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, beträgt die Abgeltungsteuer für Anleger mit Konfession nur 24,44 v.H. Dieses Verfahren gilt generell für die Einkünfte nach §§ 20, 23 EStG sowie Optionsprämien gemäß § 23 EStG – also Zinsen, Dividenden, Investmentfondserträge, GmbH-Gewinnausschüttungen, Einnahmen aus Finanzinnovationen sowie Gewinnen aus privaten Wertpapier- und Terminmarktgeschäften. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoeinnahmen, ein gesonderter Werbungskostenabzug entfällt. 

     

    Hinweis: Nicht betroffen sind Verkäufe von Grundstücken, Anteilen angeschlossenen Immobilienfonds sowie von offenen Fonds abgestoßene Immobilien. Diese Vorgänge fallen weiterhin unter die individuelle Progression, wobei die zehnjährige Spekulationsfrist abweichend vom ehemaligen Vorhaben laut Koalitionsvertrag ausdrücklich bleibt. 

     

    Beachte: Negativ wirkt sich besonders für Aktionäre aus, dass das Halb-einkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG für natürliche Personen abgeschafft wird. Damit werden Dividenden, Ausschüttungen von GmbH oder Genossenschaft sowie Aktiengewinne ab 2009 in voller Höhe erfasst.