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  • 01.02.2005 | Vertragsgestaltung

    Das Gewinnvorabmodell zivilrechtlich umsetzen

    von RA Dr. Matthes Heller, Köln

    In dieser Zeitschrift erschien jüngst ein betriebswirtschaftlicher Beitrag zum Gewinnvorabmodell (Schwamberger, PFB 04, 140). Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit einem Juniorpartner die Chance zum Erwerb einer Praxisbeteiligung einzuräumen, ohne dass diesem gleich Finanzierungskosten entstehen. Der folgende Beitrag zeigt, auf welche Weise das Gewinnvorabmodell in der Vertragsgestaltung umgesetzt werden kann. 

    1. Sachverhalt

    Steuerberater A will Steuerberater B zum 1.1.06 als Sozius in seine Einzelpraxis aufnehmen. B kann oder will zurzeit für den Erwerb der Beteiligung keinen Fremdkredit aufnehmen. A und B schließen einen Sozietätsvertrag, in dem geregelt ist, dass A für die nächsten fünf Jahre einen Gewinnvorab erhält. 

    2. Lösung

    Grundsätzlich bestehen zur Lösung des Ausgangsfalles verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.  

     

    2.1 Direkte Beteiligung (1. Variante)

    A kann B direkt zum Sozius mit einer Beteiligung von 50 v.H. machen. Hierfür bietet sich die folgende Formulierung an: 

     

    Formulierungsvorschlag

    Sozietätsvertrag 

     

    § 1 Name, Sitz 

    ... 

    § 2 Gegenstand 

    ... 

    § 3 Beginn, Dauer 

    ... 

    § 4 Anteile, Einlagen 

    (1) Die Sozien sind wie folgt an der Gesellschaft beteiligt:Steuerberater A mit 50 v.H.Steuerberater B mit 50 v.H. 

    (2) A bringt zum 1.1.06 seine bisherige Einzelpraxis gemäß der als Anlage beigefügten Inventarliste ein. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen. 

    (3) B erbringt keine Einlage. 

     

    § 5 Gewinnverteilung 

    (1) A erhält in den Jahren 2006 bis 2010 einen Gewinnvorab von 30 v.H. des Jahresgewinns. 

    (2) Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt im Übrigen nach Geschäftsanteilen. 

    (3) Ab dem Jahr 2011 entfällt der Gewinnvorab des A gemäß Abs. 1.