25.03.2010 | Werbungskosten
Abschiedsfeier eines Oberarztes
Trägt ein Oberarzt die für seine Abschiedsfeier in den Ruhestand entstandenen Aufwendungen für die Bewirtung der Krankenhausbelegschaft, dann können diese Aufwendungen Werbungskosten sein. Denn die prozentuale Abzugsbeschränkung greift nicht, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Kosten für eine Kollegenbewirtung trägt. (FG Hamburg 24.6.09, 5 K 217/08, NZB, Abruf-Nr. 100852).
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 85 | ID 134488