Der BFH (22.5.24, VIII R 3/22) hat entschieden, dass Zahlungen einer Bank in Form einer „Nutzungsentschädigung“ im Rahmen eines Vergleichs zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags in der Regel nicht zu steuerbaren Einkünften führen. Die Nutzungsentschädigung sei weder als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) noch als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen.
Die Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ setzt voraus, dass der ausscheidende Arzt und der prospektive neue Stelleninhaber derselben Arztgruppe im Sinne der Regelungen der Bedarfsplanung angehören und das ...
Das LSG Baden-Württemberg (16.11.23, L 7 BA 351/22, Rev. BSG B 12 BA 17/23 R) hat entschieden, dass ein Arzt, der in einer Privatklinik (§ 30 GewO) als „Operateur“ und „leitender Arzt“ tätig ist und dabei das ...
Bei der nebenberuflichen Anwaltstätigkeit einer Syndikusrechtsanwältin in eigener Kanzlei darf aufgrund einer dauerhaften Verlustsituation ein Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 Abs. 1 S. 1 AO hinsichtlich einer ungewissen Gewinnerzielungsabsicht jedenfalls dann ergehen, wenn die Art und Weise der Betriebsführung der Kanzlei unklar ist. Weitere Umstände des Einzelfalls, die den grundsätzlich bestehenden Anscheinsbeweis für eine Gewinnerzielungsabsicht der nebenberuflichen anwaltlichen Tätigkeit in der ...
Rentner und Pensionäre erhalten ihre Rente und Versorgungsbezüge, ohne dass dafür Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung notwendig sind. Für die Erzielung der Ruhestandsbezüge sind keine aktiven ...
Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Tätigkeit beitragsrechtlich nur dann selbstständig ausüben, wenn er am Gesellschaftskapital beteiligt ist. Selbst wenn er der GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen ...
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