Die Prüfgremien müssen im Rahmen der Richtgrößenprüfung den Einwand eines Arztes, dass bestimmte verordnungsträchtige Diagnosen bei seinen Patienten häufiger vorkommen als bei der Fachgruppe, auch prüfen, wenn dieser Einwand nicht substantiiert mit strukturellen Besonderheiten seiner Praxis begründet wird (LSG Niedersachsen-Bremen 23.8.23, L 3 KA 30/21).
Laut Urteil des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) sind die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige als Betriebseinnahmen anzusehen. Der Sachverhalt bezieht sich auf ...
Honorarkürzungen gemäß § 291 Abs. 2b S. 9 SGB V können Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen auferlegt werden, wenn sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (SG München 18.9.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlichen Bereichs im Gegensatz zum privaten Bereich von wirtschaftlichen Akteuren. Die Vergabe der W-IdNr. beginnt ab Herbst ...
Das SG Detmold (19.6.23, S 24 KA 2/23, Beschluss) entschied in einem Fall zur Praxisnachfolge, dass der Fortführungswille für die Praxisnachfolge entscheidend ist. Es betonte, dass eine Praxis nur dann fortgeführt ...
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Das BVerfG (28.11.23, 2 BvL 8/13) hat entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit danach beteiligungsidentische Personengesellschaften von Übertragungen von Wirtschaftsgütern zum Buchwert ausgeschlossen werden.