Für den beabsichtigten Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden, kann kein IAB gebildet werden (BFH 7.12.23, IV R 11/21, Beschluss).
Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.07 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substanziell ...
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen ...
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp und auf den Punkt gebracht. In dieser Woche steht die Einkommensteuer im Vordergrund:
Das BVerfG (28.11.23, 2 BvL 8/13) hat entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit danach beteiligungsidentische Personengesellschaften von Übertragungen von Wirtschaftsgütern ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Steuern sparen durch Immobilienübertragung: So geht’s
Sie möchten Ihre Mandanten proaktiv zur steueroptimierten Immobilienübertragung beraten? ErbBstg Erbfolgebesteuerung hat für Sie ein Paket mit direkt nutzbaren Gestaltungen zusammengestellt: von der Kettenschenkung über die Güterstandsschaukel bis zur Gründung eines Familienpools.
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Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist immer fehleranfällig. Mit der Sonderausgabe von MBP Mandat im Blickpunkt gehen Sie auf Nummer sicher! Nutzen Sie die praktischen Checklisten und prüfen Sie Punkt für Punkt, bei welchen Positionen eine Gewinnkorrektur nötig ist.
Über die Frage, wie bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, wird der BFH zu entscheiden haben. Das FG Rheinland-Pfalz folgt in seiner Entscheidung der strengen Trennungstheorie. Zuständig für die Revision ist der IV. Senat, der in der Vergangenheit die für die Steuerpflichtigen günstigere modifizierte Trennungstheorie ...