Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe sind häufig damit betraut, für ihre Mandanten bestimmte Auslagen zu tätigen und diese dann ihren Mandanten weiterzuleiten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser ...
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb ...
Eine nebenberufliche Dozentin an einer Schule, die auf die Erlangung eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses (Altenpflege) gerichtet ist, ist abhängig beschäftigt, wenn sie als Vertretungskraft für andere Lehrer tätig wird, im Rahmen des Unterrichts Vorgaben des Lehrplans zu beachten und den Leistungsstand der Schüler zu kontrollieren hat (LSG Hessen v. 14.12.23, L 8 BA 9/22).
Die sachliche Zuständigkeit des BZSt für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung (BFH 20.12.
Die Vergütungsschuldnerin, also die Person oder Organisation, die das Honorar an die ausländischen Künstler zahlt, ist verpflichtet, die Einkommensteuer nach § 50a Abs. 4 EStG. einzubehalten und an das FA ...
Steuern sparen durch Immobilienübertragung: So geht’s
Sie möchten Ihre Mandanten proaktiv zur steueroptimierten Immobilienübertragung beraten? ErbBstg Erbfolgebesteuerung hat für Sie ein Paket mit direkt nutzbaren Gestaltungen zusammengestellt: von der Kettenschenkung über die Güterstandsschaukel bis zur Gründung eines Familienpools.
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Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) noch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) noch als außergewöhnliche Belastung (§ 33 Abs 1 EStG) zu berücksichtigen (FG Hamburg 19.10.23, 1 K 97/22, BFH IX R 29/23).