· Fachbeitrag · Berufsausübungsgemeinschaft
Gewerbliche Infizierung der Einkünfte
von WP StB Elmar Bingel, Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISMgGmbH), und RA StB Lilian Göttsching, Freiburg, www.bdm-kanzlei.de
| Ärzte bieten heute oft gewerbliche Leistungen zur Abrundung der medizinischen Versorgung an. Das Angebot reicht von ästhetischen und kosmetischen Dienstleistungen bis zu Leistungen aus dem Wellness-Bereich. Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) müssen hier die Besonderheiten der Abfärbetheorie (Infektionstheorie) beachten. Der Beitrag gibt daher einen Überblick über die gewerblichen Betätigungsfelder, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Abfärbetheorie sowie zur Kontroverse in der Rechtsprechung, wo die Geringfügigkeitsgrenze liegt. |
1. Gründe für gewerblich Einkünfte
Dass eine BAG gewerbliche statt freiberufliche Einkünfte hat, kann ganz verschiedene Ursachen haben.
1.1 Abfärbung wegen originär gewerblicher Tätigkeiten
Vorab gilt es bei der Beratung über gewerbliche Tätigkeiten zu beachten, dass das Berufsrecht die Erbringung solcher Leistungen erheblich einschränkt (vgl. §§ 3, 31 MBO). Auch ist darauf hinzuweisen, das für gewerbliche Leistungen nicht die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG gilt. Zu den originär gewerbliche Tätigkeiten zählen nun:
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