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  • · Fachbeitrag · Besteuerung/Neue Medien

    Die Besteuerung von Influencern, Youtubern und anderen Content-Creatoren

    | Influencer sind in der modernen digitalen Wirtschaft zu zentralen Akteuren geworden. Dabei stellt die steuerliche Behandlung der Einkünfte und Zuwendungen von Influencern eine besondere Herausforderung dar. Von der Einkommen- und der Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zur Behandlung von Sachzuwendungen werden die spezifischen Anforderungen und komplexen steuerlichen Regelungen erläutert, denen Influencer im Rahmen ihrer kommerziellen Tätigkeiten unterliegen. |

    1. Rolle und Bedeutung von Influencern

    Influencer haben in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung in der digitalen Wirtschaft erlangt. Sie nutzen ihre Reichweite auf sozialen Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok oder twitch, um Produkte, Dienstleistungen und Marken zu bewerben und das Konsumverhalten ihrer Follower zu beeinflussen. Diese Reichweite und das Vertrauen ihrer Follower machen sie zu wertvollen Partnern für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen gezielt bewerben möchten. Ein Influencer ist im Wesentlichen eine Meinungsführerperson, die durch ihre regelmäßigen Inhalte, wie Produktbewertungen, Lifestyle-Empfehlungen oder persönliche Erlebnisse, die Entscheidungen ihrer Follower beeinflussen kann. Dabei nutzen sie unterschiedliche Monetarisierungsmodelle, die von Affiliate-Marketing über Werbepartnerschaften bis hin zu direkten Einnahmen aus Sponsored Posts und gesponserten Produkten reichen. Die Bezahlung kann in Form von Geld oder Sachzuwendungen erfolgen, wobei letztere eine besonders interessante Rolle in der steuerlichen Betrachtung spielen.

     

    Die wirtschaftliche Relevanz der Influencer-Wirtschaft zeigt sich in den erheblichen Summen, die Influencer verdienen können. Laut aktuellen Schätzungen können Influencer mit 50.000 Followern auf Instagram bereits 200 bis 1.000 EUR pro Posting verdienen, während große Influencer mit über einer Million Followern bis zu 10.500 EUR pro Post einnehmen können (LStHV 2024). Diese Einkünfte und Sachzuwendungen machen die steuerliche Behandlung von Influencern besonders komplex. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Bedeutung hat sich auch die steuerliche Behandlung von Influencern zu einem Schwerpunkt der Finanzbehörden entwickelt.