· Nachricht · Betriebsprüfung
Neue Richtsätze 2013 für Apotheken
| Das BMF (29.7.14, IV A 4 - S 1544/09/10001-06 ) hat die Richtsätze für Apotheken für 2013 bekanntgegeben. |
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Rohgewinnaufschlagsatz | Handelsspanne | Reingewinnsatz |
30 - 35 - 41 | 23 - 26 - 29 | 4 - 8 - 13 |
Aus der Steuerberatung werden niedrigere Erfahrungswerte berichtet.
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Rohgewinnaufschlagsatz | Handelsspanne | Reingewinnsatz |
32,8 | 24,7 | 5,7 |
Die unterschiedlichen Richtsätze (unterer Wert - Mittelsatz - oberer Wert) sollen die unterschiedlichen Umsatzmöglichkeiten von Apotheken widerspiegeln (z.B. Lage in der Fußgängerzone versus in einem Ärztehaus). Bei Apotheken mit einem Jahresumsatz von mehr als 7,3 Mio. EUR oder einem Gewinn von mehr als 280.000 EUR p.a. werden die Richtsätze nicht mehr angewendet. Großbetriebe werden turnusmäßig überprüft.
Die Richtsätze sind ein Anhaltspunkt, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung nicht allein auf eine Abweichung von den Richtsätzen gestützt werden.
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Eine Apotheke hat die folgenden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen:
Der Betriebsprüfer würde hier also einen höheren Reingewinnsatz erwarten. |
Weiterführender Hinweis
- Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze 2013 für Apotheken (AH 11/14, 17).