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  • · Nachricht · Betriebsprüfung

    Neue Richtsätze 2013 für Apotheken

    | Das BMF (29.7.14, IV A 4 - S 1544/09/10001-06 ) hat die Richtsätze für Apotheken für 2013 bekanntgegeben. |

     

    • Richtsätze für Apotheken 2013 [%]

    Rohgewinnaufschlagsatz

    Handelsspanne

    Reingewinnsatz

    30 - 35 - 41

    23 - 26 - 29

    4 - 8 - 13

     

    Aus der Steuerberatung werden niedrigere Erfahrungswerte berichtet.

     

    • Durchschnittswerte für Apotheken 2012/13 [%]

    Rohgewinnaufschlagsatz

    Handelsspanne

    Reingewinnsatz

    32,8

    24,7

    5,7

     

     

    Die unterschiedlichen Richtsätze (unterer Wert - Mittelsatz - oberer Wert) sollen die unterschiedlichen Umsatzmöglichkeiten von Apotheken widerspiegeln (z.B. Lage in der Fußgängerzone versus in einem Ärztehaus). Bei Apotheken mit einem Jahresumsatz von mehr als 7,3 Mio. EUR oder einem Gewinn von mehr als 280.000 EUR p.a. werden die Richtsätze nicht mehr angewendet. Großbetriebe werden turnusmäßig überprüft.

     

    Die Richtsätze sind ein Anhaltspunkt, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung nicht allein auf eine Abweichung von den Richtsätzen gestützt werden.

     

    • Beispiel

    Eine Apotheke hat die folgenden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen:

     

    [EUR]

    [EUR]

    Umsatz

    1.500.000

    Rohgewinn

    400.000

    Wareneinsatz

    1.100.000

    Reingewinn

    100.000

     

    Rohgewinnaufschlagsatz

    =

    Rohgewinn x 100

    Wareneinsatz

    =

    36,4 %

    Handelsspanne

    =

    Rohgewinn x 100

    Umsatz

    =

    26,7 %

    Reingewinnsatz

    =

    Reingewinn x 100

    Umsatz

    =

    6,7 %

     

    Der Betriebsprüfer würde hier also einen höheren Reingewinnsatz erwarten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze 2013 für Apotheken (AH 11/14, 17).
    Quelle: ID 43015964