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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

    von StB Catrin Stockhausen, Korbach

    | Seit der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nicht mehr einer konkreten Investition zugeordnet werden muss, die Investitionsabsicht nicht mehr zu erforschen ist und der Finanzierungszusammenhang fallen gelassen wurde, kann der Unternehmer den IAB als flexibles steuerliches Gestaltungsmittel einsetzen. Er muss lediglich festlegen, wie der IAB innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums verteilt werden soll. Der Beitrag gibt anhand zahlreicher Beispiel einen Überblick über Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten des IAB und der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG . |

    1. Das Grundprinzip von IAB und Sonder-AfA in § 7g EStG

    Der IAB und die Sonderabschreibungen (Sonder-AfA) nach § 7g EStG dienen der Investitionsförderung. Sie erlauben eine Steuerstundung oder (dank des progressiven Steuersatzes) sogar eine definitive Steuerersparnis mit entsprechenden Zins- und Liquiditätsvorteilen. Durch den IAB wird das Wirtschaftsgut bereits teilweise „abgeschrieben“, noch bevor es angeschafft/hergestellt wurde (maximal i.H. von 40 % der voraussichtlichen AK/HK). Und die Sonder-AfA erlauben es, innerhalb der Nutzungsdauer Abschreibungspotenzial vorzuziehen (max. 20 % der ggf. um den Herabsetzungsbetrag geminderten AK/HK). Der IAB ist außerhalb der Gewinnermittlung (Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung) zu berücksichtigen.

     

    • Beispiel: Bildung und Verrechnung eines IAB

    Geplant: Anschaffung einer Maschine in Jahr 1: voraussichtliche AK: 10.000 EUR, tatsächliche AK: 12.000 EUR, Nutzungsdauer: 8 Jahre

    Jahr
    Vorgehen
    Gewinnermittlung
    (EUR)
    außerhalb
    (EUR)

    0

    Bildung des IAB (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

    • max. 40 % der voraussichtlichen AK/HK: 10.000 EUR
    • auch zulässig, wenn dadurch ein Verlust entsteht
    • Summe aller Rücklagen nach § 7g EStG max. 200.000 EUR

     

    ‒ 4.000

    1

    Gewinnerhöhende Hinzurechnung (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

    max. in Höhe des IAB

     

    4.000

    Herabsetzungsbetrag (§ 7g Abs. 2 S. 2 1. HS EStG)

    bis zu 40 % von den tatsächl. AK 12.000 EUR = 4.800 EUR, max. IAB

    (Buchung: a. o. Aufwand/Wirtschaftsgut).

    ‒ 4.000

    Neue Bemessungsgrundlage für die AfA

    (12.000 EUR ./. 4.000 EUR = 8.000 EUR)

     

    Lineare AfA (1/8 × 8.000 EUR )

    Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5 EStG: max. 20 % × 8.000 EUR)

     

     

    ‒ 1.000

    ‒ 1.600

    2 bis 5

    4 × jährliche lineare AfA (= 1/8 × 8.000 EUR)

    ‒ 4.000

    6 bis 8

    Neue Bemessungsgrundlage nach dem fünfjährigen Begünstigungszeitraum für die Sonder-AfA (§ 7 a Abs. 9 EStG)

     

    • tatsächliche AK: 12.000 EUR
    • ./. Herabsetzungsbetrag: 4.000 EUR
    • ./. Sonderabschreibung): 1.600 EUR
    • ./. lineare Abschreibung (Jahr 1 bis 5): 5.000 EUR
    • = Restwert: 1.400 EUR (zu verteilen auf 3 Jahre)

     

    3 × jährliche lineare AfA (1/3 ×1.400 EUR = 467 EUR)

     

     

     

     

     

     

     

     

    ‒ 1.400

    Summe

    ‒ 12.000

    0

     

    Vergleich einer Investition mit und ohne IAB

    • 1. Investition ohne IAB:
    Jahr
    0
    1
    2 bis 5
    6 bis 8

    Gewinn vor Investition

    100.000

    100.000

    100.000

    100.000

    Maschine

    Lineare AfA: 12.000 ÷ 8 = 1.500

    ‒ 1.500

    ‒ 1.500

    ‒ 1.500

    Gewinn nach Investition

    100.000

    98.500

    98.500

    98.500

    ESt (40 %)

    40.000

    39.400

    39.400

    39.400

    •  
    • 2. Investition mit IAB:
    Jahr
    0
    1
    2 bis 5
    6 bis 8

    Gewinn vor Investition

    100.000

    100.000

    100.000

    100.000

    Maschine

    Herabsetzungsbetrag

    Lineare AfA

    Sonder-AfA

     

    ‒ 4.000

    ‒ 1.000

    ‒ 1.600

     

    ‒ 1.000

     

    ‒ 467

    Gewinn nach Investition

    100.000

    93.400

    99.000

    99.533

    IAB

    ‒ 4.000

    4.000

    Gewinn nach IAB

    96.000

    97.400

    99.000

    99.533

    ESt (40 %)

    38.400

    38.960

    39.600

    39.813

    •  
    • 3. Liquiditätseffekt aus Steuerersparnis über die Nutzungsdauer:
    Jahr
    0
    1
    2 bis 5
    6 bis 8

    Investition ohne IAB: ESt (40 %)

    40.000

    39.400

    39.400

    39.400

    Investition mit IAB: ESt (40 %)

    38.400

    38.960

    39.600

    39.813

    Differenz (jährlich)

    1.600

    440

    ‒ 200

    ‒ 413

    Differenz kumuliert

    1.600

    2.040

    1.240

    0

    Über den Abschreibungszeitraum heben sich der Steuervorteil aus IAB und Sonder-AfA (=vorgezogenes Abschreibungsvolumen) bei sonst gleichen Bedingungen auf. Es verbleibt aber ein Zinsvorteil beim Steuerpflichtigen.