· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Keine verdeckte Einlage, wenn Mandantenstamm einer GmbH zeitlich befristet überlassen wird
von Dr. Stephan Peters, Haltern am See
| Es liegt keine gewinnrealisierende verdeckte Einlage vor, wenn ein Mandantenstamm an eine GmbH zeitlich befristet überlassen wird und die Überlassung zivilrechtlich als Pachtverhältnis zu betrachten ist und das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum nicht übertragen wurden (FG Münster 24.6.21, 10 K 2506/18). |
1. Sachverhalt
Der Kläger war zunächst mit zwei weiteren Berufsträgern an einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer Partnerschaft beteiligt. Die Partnerschaft war zudem an der Steuerberatung G-GmbH beteiligt. Nach dem Ausscheiden einer Gesellschafterin vereinbarten die verbliebenen Gesellschafter die liquidationslose Beendigung der Partnerschaft unter Anwachsung des Betriebsvermögens auf den Kläger. Im Zuge der Beendigung der Partnerschaft wurden Vereinbarungen zur Überleitung der Steuerberatungsgesellschaft auf die G-GmbH getroffen. Danach sollte die Partnerschaft zu Buchwerten auf die G-GmbH übergehen, wenn alle bestehenden Rechtsstreitigkeiten in der Partnerschaftsgesellschaft geklärt sind.
Der Mandantenstamm der Partnerschaftsgesellschaft wurde sofort an die G-GmbH überlassen. Hierzu wurden verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen. Die G-GmbH nahm sodann Kontakt zu den Mandanten auf und bat um Erteilung einer neuen Vollmacht auf die G-GmbH. Die Mandantenakten für die übernommenen Mandate wurden bei der G-GmbH gelagert.
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