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  • · Nachricht · FG-Rechtsprechung

    Ausgewählte Entscheidungen für Freiberufler

    | Aus den zahlreichen FG-Urteilen haben wir für Sie im Folgenden wieder die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die einzelnen Verfahren weiter im Auge behalten. |

    1. Lohnsteuer ‒ Vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlte Zuschüsse zu deren privater Zusatzkrankenversicherung als Sachlohn

    Nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um Sachlohn, wenn der Arbeitgeber mit Zahlungen an seine Arbeitnehmer deren Beiträge zu einer Zusatzkrankenversicherung bezuschusst, wenn seine Arbeitnehmer diese Zahlungen ‒ wie im Streitfall ‒ nur dann beanspruchen können, wenn sie eine entsprechende Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen haben, und nur soweit diese Zuschüsse die von ihnen gezahlten Beiträge für die Zusatzkrankenversicherung nicht übersteigen. Solche Sachbezüge bleiben gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 EStG außer Ansatz, wenn die Zuschüsse insgesamt 44 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen (FG Mecklenburg-Vorpommern 16.3.17, 1 K 215/16, Rev. BFH VI R 16/17).

     

    Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer selbst Vertragspartner des Dritten geworden ist oder der Arbeitgeber die Sachleistung beim Dritten bezieht (vgl. BFH 11.11.10, VI R 27/09, BStBl II 11, 386). Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist daher die Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch eine vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossene Krankenversicherung Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz verlangen kann (vgl. BFH 14.4.11, VI R 24/10, BStBl II 11, 767; FG Sachsen 16.3.16, 2 K 192/16, EFG 16, 1087). Ob es sich bei Beiträgen eines Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer um Sachbezüge handelt, ist allerdings umstritten.