· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
| Auch für das dritte Quartal 2020 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts ‒ oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |
1. Anspruch auf AfA durch fehlerhaften, aber bestandskräftigen Sofortabzug
Zu Unrecht überhöht vorgenommene AfA, die verfahrensrechtlich nicht mehr berichtigt werden kann, führt nach der Rechtsprechung des BFH nicht dazu, dass sich im Ergebnis das AfA-Volumen erhöht (etwa BFH 21.11.13, IX R 12/13, BStBl II 14, 563). Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf (1.2.19, 3 K 2466/18 F, EFG 19, 1667; Rev. BFH IX R 14/19) sollen diese Grundsätze erst recht für den Fall gelten, dass die Anschaffungskosten bereits in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt worden sind.
Im Streitfall schaffte der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter an und schrieb diese (grundsätzlich zutreffend) über zehn Jahre ab, nahm aber parallel auch (fehlerhaft) einen Sofortabzug vor. Während einer Betriebsprüfung kamen die Beteiligten übereinstimmend zu der Erkenntnis, dass der Sofortabzug nicht hätte vorgenommen werden dürfen. Da der Sofortabzug aufgrund eingetretener Bestandskraft nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, erkannte das FA im Gegenzug in dem noch offenen Streitjahr die vorgenommene AfA nicht an. Auch das FG lehnte die erneute steuermindernde Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Werbungskosten im Rahmen der AfA ab.
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