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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Steuerberatungskosten als Veräußerungskosten

    Das FG Hessen (22.2.24, 10 K 1208/23; Rev. BFH IX R 12/24) hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG anfallen, als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 17 EStG gewinnmindernd zu berücksichtigen sind.

     

    Veräußerungskosten sind von den laufenden Betriebsausgaben nicht (mehr) danach abzugrenzen, ob sie „in unmittelbarer sachlicher Beziehung“ zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, sondern danach, ob ein Veranlassungszusammenhang zu der Veräußerung besteht. Abzustellen ist auf das „auslösende Moment“ für die Entstehung der Aufwendungen und ihre größere Nähe zur Veräußerung oder zum laufenden Gewinn. Diesem Verständnis des Veräußerungskostenbegriffs nach dem Veranlassungszusammenhang steht nach Überzeugung des FG auch nicht der Wortlaut des § 20 Abs. 4 S. 1 EStG entgegen, wonach bei der Ermittlung des Gewinns aus Veräußerung i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG diejenigen Aufwendungen abzuziehen sind, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen.