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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für Freiberufler

    | Auch für das 2. Quartal 2018 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts ‒ oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Gewinnermittlung ‒ Aufwendungen für Sponsoring einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis nicht abzugsfähig?

    Nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsportbereich nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, wenn eine maßgeblich beruflich veranlasste Motivation für die Sponsoring-Aufwendungen nicht zu erkennen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass die Kosten durch persönliche Beweggründe der GbR-Gesellschafter verursacht sind (FG Rheinland-Pfalz 19.5.16, 4 K 1218/14, EFG 17, 1876; Rev. BFH VIII R 28/17).

     

    Im Streitfall monierte die Betriebsprüfung die betriebliche Veranlassung der Sponsoring-Aufwendungen, da die Werbeaufdrucke nicht direkt auf die Gemeinschaftspraxis hinwiesen. Zweifel hinsichtlich möglicher persönlicher Beweggründe ergaben sich aus der jahrelangen Verbundenheit mit dem Motorsport. Des Weiteren sah das FA in der Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Ertrag des Unternehmens ein Indiz für eine nicht betriebliche Veranlassung (krasses Missverhältnis zu den Einnahmen aus der Rennarzttätigkeit). Nach Auffassung des FA konnten die Aufwendungen aus bei Annahme einer betrieblichen Veranlassung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG wegen Unangemessenheit nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das FG bestätigte die Rechtsauffassung des FA.