· Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Aktuelles zum Investitionsabzugsbetrag
| Das BMF (20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02 ) hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) an die geänderte Gesetzeslage durch das StÄndG 2015 angepasst und dabei die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Darüber hinaus geht dieser Beitrag auf ein älteres Schreiben des BMF (15.1.16, IV C 6 - S 2139-b/13/10001) zu den Voraussetzungen für die Aufstockung ein. |
1. Änderungen für ab dem 1.1.16 endende Wirtschaftsjahre
§ 7g EStG ist nach wie vor als betriebsbezogene Vorschrift ausgestaltet. Wie bisher gilt, dass Betriebe, deren
- Betriebsvermögen nicht über 235.000 EUR
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