· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Das Wachstumschancengesetz ‒ Überblick zu den wichtigsten Neuerungen
von RA Dr. Jens-Peter Damas, FAfStR, Partner bei Wilde & Partner, Bergisch-Gladbach
| Am 30.8.23 wurde der Regierungsentwurf für das Wachstumschancengesetz vorgelegt, das darauf abzielt, die Liquidität von Unternehmen zu stärken, Investitionen zu fördern, das Steuersystem zu vereinfachen und unerwünschte Steuergestaltungen zu bekämpfen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs. Paragrafenangaben beziehen sich auf die Entwurfsfassung. Nach vorläufigem Zeitplan ist für den 10.11.23 die Verabschiedung im Bundestag und für den 15.12.23 die Zustimmung des Bundesrats geplant. |
1. Einführung einer Investitionsprämie (Klimaschutz-InvPG)
Zentrale Maßnahme zur Wachstumsförderung im Bereich des Klimaschutzes soll die Investitionsprämie bilden.
1.1 Beihilferechtliche Restriktionen
Die Investitionsprämie stellt europarechtlich gesehen eine Beihilfe dar, sodass die Anforderungen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllt sein müssen. Die Regelung gilt über den anfänglichen Sechs-Monatszeitraum hinaus nur dann ununterbrochen weiter, wenn die EU-Kommission die Weitergeltung der AGVO beschließt. Wegen der beihilferechtlichen Begrenzung kann die Investitionsprämie nur dann gewährt werden, wenn die förderfähigen Aufwendungen nicht bereits durch andere Beihilfen gefördert wurden.
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