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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Die Zuwendung eines befristeten Nießbrauchs als Gestaltungsmittel in der Familie

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    | In diesem Beitrag wird die befristete Zuwendung eines Nießbrauchs an einem Grundstück als eine Möglichkeit vorgestellt, um im Familienverbund Steuern zu sparen. Das Modell wird erläutert und es werden Hinweise zur Umsetzung gegeben Es ist jedoch wichtig, vor der Umsetzung dieses Modells alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass es den individuellen Bedürfnissen und Umständen der Familie entspricht. |

    1. Worum geht es?

    Das Studium der Kinder ist teuer, vor allem, wenn diese hohe Studiengebühren zahlen müssen. Leider hat das BVerfG entschieden, dass der Abzug von Kosten für ein Erststudium auf 6.000 EUR begrenzt ist und insoweit auch nur Sonderausgaben vorliegen (BVerfG 19.11.19, 2 BvL 22-27/14). Damit scheiden ein Verlustvor- oder -rücktrag aus und die Kosten gehen steuerlich vielfach ins Leere. Doch es besteht eine Möglichkeit, den Fiskus an den Studienkosten zu beteiligen, nämlich indem den Kindern ‒ gegebenenfalls zeitlich befristet ‒ eine Einkunftsquelle übertragen wird. Im Familienverbund ergibt sich dadurch eine hohe Steuerersparnis.

     

    • Beispiel für eine Gestaltung

    Die Eheleute Müller haben eine 19 Jahre alte Tochter, die nun ihr Studium an einer privaten Fachhochschule antreten möchte. Die Studiengebühren belaufen sich auf 7.000 EUR pro Jahr. Die Eltern rechnen mit einer Studiendauer von fünf bis sechs Jahren. Frau Müller ist Eigentümerin eines voll vermieteten Mehrfamilienhauses. Ihre Einkünfte daraus betragen pro Jahr rund 17.000 EUR, wobei mangels Fremdfinanzierung keine Schuldzinsen anfallen und auch größere Instandhaltungen nicht in Sicht sind. Die Eheleute Müller werden zusammenveranlagt und unterliegen einem Steuersatz von rund 40 %. Ihre Tochter geht während des Studiums voraussichtlich keiner Beschäftigung nach. Sie verfügt aber aufgrund von Schenkungen der Eltern und Großeltern durchaus über gewisse finanzielle Mittel.

     

    Die Eltern sind bereit, ihrer Tochter vorübergehend eine Einkunftsquelle zu übertragen ‒ und zwar in Form eines befristeten, unentgeltlichen Nießbrauchs an dem Mehrfamilienhaus. Der Nießbrauch wird mindestens für die voraussichtliche Studiendauer, besser aber für sechs bis acht Jahre eingeräumt. Danach erlischt der Nießbrauch und den Eltern steht wieder die Fruchtziehung aus der Immobilie zu. Die Tochter kann in 2024 Einkünfte in Höhe des Grundfreibetrags (11.604 EUR) zzgl. ihrer Studienkosten von maximal 6.000 EUR und eventueller weiterer Aufwendungen (z. B. Krankenversicherung) erzielen, ohne insoweit einen Cent Steuern zahlen zu müssen. Die Mieteinkünfte von 17.000 EUR könnte sie jedenfalls ohne Steuerbelastung vereinnahmen, die die Eltern sonst mit ihrem persönlichen Steuersatz von z. B. 40 % hätten versteuern müssen. Das bringt bei einer Studiendauer von fünf Jahren folgende Steuerersparnis: 17.000 EUR × 40 % = 6.800 EUR × 5 Jahre = 34.000 EUR.