· Fachbeitrag · Musterfall
Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
von StB Dr. Marisa Baltromejus, Stuttgart
| In einem aktuellen Urteil des BFH (21.8.18, VIII R 2/15) geht es um die Frage, welche Voraussetzungen für eine tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis erfüllt sein müssen. Dieser Musterfall widmet sich der Darstellung der grundsätzlichen Funktionsweise des § 34 EStG . Eine ausführliche Analyse der BFH-Entscheidung sowie einige Implikationen für die Praxis findet sich in Baltromejus, PFB 19, 32 . |
1. Die Zielsetzung der Tarifbegünstigung in § 34 EStG
Freiberufler erzielen regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 EStG. Solche steuerpflichtigen Einkünfte umfassen aber nicht nur den Gewinn aus der laufenden Geschäftstätigkeit, sondern auch Gewinne, die nicht regelmäßig anfallen, wie beispielsweise Gewinne aus dem Verkauf des Unternehmens oder von Anteilen eines Gesellschafters an einem Unternehmen. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer werden die laufenden, aber auch die nicht regelmäßig anfallenden Einkünfte eines Veranlagungszeitraums zusammengerechnet. Die laufenden Einkünfte werden somit von der durch die außerordentlichen Einkünfte ausgelösten Progressionswirkung erfasst und in der Gesamtwirkung entsprechend höher besteuert.
Um diese höhere Besteuerung, der keine nachhaltige Erhöhung der Leistungsfähigkeit entspricht, zu glätten, hat der Gesetzgeber eine besondere Tarifvorschrift geschaffen. Ziel des § 34 EStG ist es, die durch die „Zusammenballung“ von Einkünften in einem Jahr entstehende erhöhte steuerliche Belastung abzumildern.
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