· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte für Freiberufler
| Aus den zahlreichen FG-Urteilen wurden im Folgenden wieder die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen aus dem 2. Quartal 2017 zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die einzelnen Verfahren weiter im Auge behalten. |
1. Grundstückseinbringung in eine Personengesellschaft
Die bloße Verschiebung von Anteilsverhältnissen an einer Gesellschaft ist innerhalb von fünf Jahren nach Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft nicht nach § 19 GrEStG anzeigepflichtig (FG Berlin-Brandenburg 25.10.16, 12 K 15162/15, Rev. II R 39/16).
Grunderwerbsteuer entsteht bei Einbringung eines Grundstücks auf eine Gesamthand nicht, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthand seinem Anteil am Grundstück entspricht. Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach Einbringung Veränderungen an der Beteiligungsquote, liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, welches innerhalb der Festsetzungsfrist insoweit Grunderwerbsteuer auslöst. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand. Der zivilrechtliche Eigentumsübergang ist nicht maßgebend. Als Zeitpunkt der Aufgabe oder Veränderung der Beteiligungsquote gilt die tatsächliche Einschränkung der Gesellschafterstellung. Die Begründung der schuldrechtlichen Verpflichtung ist irrelevant.
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