· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Steuerliche Folgen der Auflösung einer vermögensverwaltenden GbR
von RiFG Dipl.-Finw. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Die Realteilung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG ist zu Buchwerten möglich, soweit die real geteilten Wirtschaftsgüter nach der Aufteilung Betriebsvermögen bei den Realteilern bleiben. Unklar ist aber, wie die Realteilung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft steuerlich zu beurteilen ist. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufteilung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften ‒ ohne Ausgleichszahlung ‒ auch dann, wenn Verbindlichkeiten des Gesamthandsvermögens mit „verteilt“ (aufgeteilt) werden, nicht zu Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäften führt. |
1. Problemstellung
Die Grundsätze der Realteilung gelten nunmehr
- sowohl bei einer echten Realteilung, also bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens
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