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Einspruch gegen die Umsatzsteuerbescheide für eine von der Steuerfahndung behauptete GbR
| Auch wenn die betroffenen Personen der Überzeugung sind, dass die von der Finanzbehörde behauptete GbR nie gegründet wurde, so können sich die ‒ vermeintlichen ‒ Gesellschafter nur gemeinschaftlich und nur im Namen der GbR im Rechtsmittelwege gegen den Bescheid wehren (FG Schleswig-Holstein 7.7.22, 4 K 122/20). |
Ist die Personengesellschaft Steuerschuldnerin wie z. B. bei der Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer, muss die Personengesellschaft selbst Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesem Grundsatz entsprechend muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Die Einspruchseinlegung setzt damit gemeinschaftliches Handeln aller betroffenen Personen im Namen der Gesellschaft voraus. Dies gilt auch im Falle der beabsichtigten Beseitigung des Rechtsscheins eines gegen eine angebliche GbR gerichteten Steuerbescheids.