· Nachricht · Ambulante spezialärztliche Versorgung
Die Bearbeitung der Anträge kann beginnen
| Seit 1.1.14 gibt es ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Sie geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) aus 2012. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen flächendeckend Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Diagnostik und Therapie erhalten. |
Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten durch interdisziplinäre Teams aus Vertragsärzten und Krankenhausärzten. Dies gilt für
- schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, z.B. onkologische Erkrankungen, Rheuma und Herzinsuffizienz;
- seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen, z.B. Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Mukoviszidose;
- hochspezialisierte Leistungen, zum Beispiel CT/MRT-gestützte interventionelle schmerz-therapeutische Leistungen.
Die Anlage für die Tuberkulose zur ASV-Richtlinie wurde am 24.4.14 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die erweiterten Landesausschüsse können nun offiziell mit der Bearbeitung der Anträge von Ärzten beginnen, die an der ASV teilnehmen wollen. Sie haben dafür zwei Monate Zeit. In Anlagen zur Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden die übergreifenden Regelungen für die einzelnen Krankheitsbilder konkretisiert. Beschlossen sind bislang die Anlagen für Tuberkulose und gastrointestinale Tumore/Tumore der Bauchhöhle. Weitere Indikationen sollen folgen.
Weiterführende Hinweise
- KBV-Broschüre „Praxis-Wissen ASV“ (http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_ASV.pdf)
- Abrechnungsvereinbarung zur ASV (http://www.kbv.de/media/sp/ASV_AV.pdf)