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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem März 2016

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Für Freiberufler ist u.a. die Entscheidungen zu der Frage interessant, ob sich ein Therapeut, der Kunst als Therapie im Strafvollzug einsetzt, unmittelbar auf die MwStSystRL berufen kann. |

     

    • Umsatzsteuerbefreiung: Kann sich der Kläger hinsichtlich seiner Tätigkeit (Integration künstlerischer Methoden in das therapeutische Programm, Kunst als Therapie des Strafvollzugs) für eine sozialtherapeutische Anstalt unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL oder des vor 2007 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen und die Umsatzsteuer-Steuerfreiheit für diese Umsätze in Anspruch nehmen? (FG Berlin-Brandenburg 28.10.15, 2 K 2070/13, Rev. BFH V R 47/15)
    Quelle: ID 43945922