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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Für Freiberufler interessante Verfahren (Mai 2014)

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Darunter sind zwei, die für Freiberufler von Interessen sind. Der BFH muss sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Laborleistungen (Fremdhistologien) äußern, und dem Bundesverfassungsgericht liegt eine BFH-Entscheidung zur Steuerpflicht von Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke vor. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Laborleistungen: Sind Laborleistungen, die in einer Gemeinschaftspraxis selbständig tätiger Ärzte ohne Vertragsarztzulassung für nicht in der Laborgemeinschaft tätige Ärzte und Kliniken (sog. Fremdhistologien) erbracht werden, als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei? Erfordert eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vorliegt? (FG Hamburg 23.10.13, 2 K 349/12, Rev. BFH XI R 48/13)

     

    • Alterseinkünftegesetz: Steuerpflicht von Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke (BFH 23.10.13, X R 21/12, Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 143/14)
    Quelle: ID 42708986