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  • · Nachricht · Anhängiges Verfahren

    Umsatzsteuerbefreite Beförderung von Proben und Organen bei medizinischem Hintergrund?

    | Der Cour d‘Appel de Mons (Belgien) hat dem EuGH Fragen zur möglichen umsatzsteuerbefreiten Beförderung von Organen und Proben vorgelegt, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung steht ( EuGH C-334/15 ). |

     

    Die Rechtsfragen lauten:

     

    • 1. Verwehrt es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, dass eine von einem selbstständigen Dritten, dessen Leistungen in der Kostenerstattung der Sozialversicherung zugunsten von Krankenhäusern und Laboratorien enthalten sind, durchgeführte Beförderung von Proben und Organen zum Zweck einer medizinischen Analyse oder einer ärztlichen oder therapeutischen Heilbehandlung als eine mit Leistungen medizinischer Art, also solchen, die zur Diagnose, Behandlung und, so weit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen, eng verbundene Leistung von der Mehrwertsteuer ausgenommen wird?

     

    • 2. Kann einer von einem selbständigen Dritten, dessen Leistungen in der Kostenerstattung der Sozialversicherung zugunsten von Krankenhäusern und Laboratorien für die Vornahme medizinischer Analysen enthalten sind, durchgeführten Beförderung von Proben und Organen zum Zweck einer medizinischen Analyse oder einer ärztlichen oder therapeutischen Heilbehandlung eine Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie zugutekommen?

     

    • 3. Muss der Begriff der anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie dahin ausgelegt werden, dass davon private Gesellschaften erfasst werden, deren Leistungen in der Beförderung von menschlichen Proben zum Zweck einer Analyse bestehen, die für die Erreichung der von Krankenanstalten und Zentren für ärztliche Heilbehandlungen verfolgten therapeutischen Ziele notwendig ist?
    Quelle: ID 42969163

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