· Nachricht · Ansparrücklage/Investitionsabzugsbetrag
Wie viele Betriebe kann ein Freiberufler haben?
| Der VIII. Senat des BFH (20.3.14, VIII S 13/13) weist in einem Beschluss darauf hin, dass ein Freiberufler durchaus mehrere Betriebe (mehrere selbstständige Büros) haben kann, so z.B. wenn sie von unterschiedlichen Vorinhabern erworben wurden, im Wesentlichen unverändert fortgeführt wurden und für sich genommen lebensfähig sind (BFH 26.6.12, VIII R 22/09, BStBl II 12, 777). |
Der AdV-Beschluss erging zu einem anhängigen Hauptsacheverfahren zur Ansparrücklage (BFH VIII R 16/13), ist aber auch auf den Investitionsabzugsbetrag übertragbar. Denn wenn ein Freiberufler mehrere Betriebe haben kann, dann kann er auch für jeden Betrieb den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn jeweils die betriebsbezogenen Voraussetzungen vorliegen. Es kommt nicht auf die Summe des Betriebsvermögens aller Betriebe an (Kulosa in Schmidt EStG § 7g Rz. 7).