· Fachbeitrag · Apotheken
Wer trägt die Einspruchskosten bei Retaxationen?
von StB Dipl.-Kffr. Susanne Bertling, Köln, www.sanotax.de
| Immer häufiger gehen Apotheker mit tatkräftiger Unterstützung von Rechtsanwälten gegen Retaxationen der Gesetzlichen Krankenkassen vor und legen Einspruch ein. Hat man dann mit dem Einspruch Erfolg, weil die Retaxation nicht gerechtfertigt war, drängt sich die Frage auf, ob die Gesetzliche Krankenkasse nicht nur den einbehaltenen Betrag, sondern auch die entstandenen Anwaltskosten für das Einspruchsverfahren übernehmen muss. Hat also der Apotheker im Falle einer unberechtigten Retaxation ein Recht auf Erstattung seiner Anwaltskosten durch die Gesetzliche Krankenkasse? |
1. Retaxationen - Anlässe und Rechtsmittel
Meint die GKV, in der Abrechnung des Apothekers Fehler gefunden zu haben, fordert sie die geleisteten Vergütungen zurück oder rechnet ihre Forderung mit künftigen Vergütungsansprüchen des Apothekers auf (Retaxation). Retaxationen liegt meist einer der beiden Verstöße zugrunde:
- Liegt ein Verstoß gegen Abrechnungsvorschriften vor, wird die GKV den Fehler selbst berichtigen oder eine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Wichtige Verstöße gegen Abrechnungsbestimmungen sind z.B. die Nichtabsetzung des Herstellerrabatts oder des Generikarabatts.
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