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  • · Nachricht · Arbeitsmittel

    Sofortabschreibung für Computer und Software geplant

    | Die Anschaffungskosten für Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung können rückwirkend zum 1.1.21 sofort abgeschrieben werden. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt werden. Das geht aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderministerpräsident/innen vom 19.1.21 hervor. |

     

    Beruflich genutzte PCs und Notebooks sowie Software dafür, die seit Beginn des Jahres angeschafft wurden, können statt über einen Zeitraum von drei Jahren sofort in einer Summe abgeschrieben werden. Hiervon profitieren auch Mitarbeiter im Homeoffice, die Geräte für das Homeoffice auf eigene Kosten anschaffen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47104112