03.04.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht
Steuerberaterkanzlei darf einen Mitarbeiter wegen verfrühter Statusänderung auf privatem XING-Profil nicht fristlos kündigen
| Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ auf einem privaten Xing-Profil rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit (LAG Köln 7.2.17, 12 Sa 745/16, Urteil). |
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