· Nachricht · August 2019
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb . |
- Einkommensteuer ‒ Steuerpflicht des „Thüringen-Stipendiums“: Erhält ein Steuerpflichtiger ein Stipendium dafür, dass er sich verpflichtet für eine bestimmte Zeit eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Gebiet auszuüben (hier: Facharzttätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung), ist das Stipendium bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG greift nicht (FG Thüringen 14.3.18, 3 K 737/17, Rev. BFH IX R 33/18, Nachricht vom 5.7.19).
- Sozialversicherungsrecht ‒ Selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung: Ambulante Palliativversorgung erfolgt immer häufiger mittels Organisationen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Um ein ausreichendes Versorgungsnetz für Palliativpatienten zur Verfügung stellen zu können, beschäftigen die Organisationen einerseits angestellte Ärzte und vereinbaren andererseits aber auch mit anderen Ärzten eine Zusammenarbeit. Ob es sich bei dieser Zusammenarbeit um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit dieser Ärzte handelt, hängt von der Einzelfallgestaltung ab. In Statusfeststellungsverfahren ist zu klären, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht (LSG Bayern 11.6.19, L 7 R 5050/17, Nachricht vom 4.7.19).
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