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  • 22.04.2013 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Beschäftigung eines Entlastungsassistenten

    | Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt kann in Zeiten der Erziehung von Kindern einen Entlastungsassistenten bis zu 36 Monaten beschäftigen. Der Zeitraum bezieht sich auf die Dauer der Vertretung, nicht auf das Lebensalter des Kindes (LSG Nordrhein-Westfalen 27.2.13, L 11 KA 8/13 B ER). |