19.01.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Irreführende Werbung mit dem Begriff Augenzentrum
| Die Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend (VG Düsseldorf 19.9.14, 7 K 8118/13). |
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