20.03.2023 · Fachbeitrag · Berufsrecht
„Online-Ärztin“ verliert Approbation
| Das OVG Hamburg (15.12.22, 3 Bs 78/22) hat die Berufsunwürdigkeit einer Ärztin bestätigt, die über Jahre hinweg gegen Entgelt in einem automatisierten Verfahren über das Internet massenhaft Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) und zahlreiche Corona-Schnelltestzertifikate ohne verlässliche Prüfung ausgab. Dabei erfolgte die Ausstellung der AUB mit ihrer Unterschrift, ohne dass sie jemals mit den betreffenden Personen persönlich, per Videoschaltung oder per Telefon in Kontakt getreten war. |
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