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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht/-politik

    121. Deutscher Ärztetag lockert das Fernbehandlungsverbot und beschließt u. a. eine Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung

    von RAen, FAen für Medizinrecht, Wirtschaftsmediatoren Michael Frehse und Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Vom 8. bis zum 11.5.18 fand in Erfurt der 121. Deutsche Ärztetag (DÄT) statt. Neben einer Vielzahl gesundheitspolitischer Themen war Gegenstand der Beratungen insbesondere die überfällige Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung sowie eine weitreichende Modifizierung des bisher in der (Muster-)Berufsordnung geregelten Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung. Der Beitrag fasst wesentliche Ergebnisse des DÄT zusammen. Das 417 Seiten starke Beschlussprotokoll kann abgerufen werden. |

    1. Klares Votum für den Ausbau der Telemedizin

    Mit großer Mehrheit hat der DÄT eine Neufassung von § 7 Abs. 4 (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen und damit den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patientinnen und Patienten geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen DÄT, einerseits die Beratung und Behandlung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Künftig sollen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt „im Einzelfall“ erlaubt sein, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“

     

    Die Landesärztekammern müssen jetzt die neue Regelung der MBO in ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen übernehmen. In Westfalen-Lippe ist hierfür bereits der 30.6.18 vorgesehen. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein wird sich dem Vernehmen nach in ihrer Herbstsitzung mit dem Thema beschäftigen.