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  • 05.02.2014 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Umsatzsteuerpflichtige Leistungen von Heilberuflern

    | Der Bundesrechnungshof hat es in seinem Jahresbericht 2013 deutlich gemacht: Ärzte würden zunehmend auch steuerpflichtige Leistungen erbringen, die Finanzämter erfassen diese Umsätze aber nicht vollständig, weil Anlagen zur Einkommensteuer-Erklärung nicht auf die Besonderheiten dieser Berufsgruppe eingehen. Steuerausfälle in Millionenhöhe könnten nicht ausgeschlossen werden. |