13.03.2014 · Fachbeitrag · Bewertungsportale
Kein Anspruch auf die Löschung einer Schulnotenbewertung
| Ein Arzt hat keinen Anspruch auf die Löschung einer schlechten Bewertung nach dem Schulnotenprinzip auf einem Internet-Bewertungsportal (LG Kiel 6.12.13, 5 O 372/13, n.rkr.). |
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