· Nachricht · Bilanzierung
Verrechnungskonto des Gesellschafters ist angemessen zu verzinsen
| Ein nicht angemessen verzinstes Verrechnungskonto führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttun. Der angemessene Zinssatz, auf den die GmbH verzichtet und in dessen Höhe die verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist zu schätzen. Hat die GmbH selbst keine Kredite aufgenommen, ist sie also schuldenfrei, so ist der Zinssatz innerhalb einer Marge zu schätzen, deren Untergrenze die banküblichen Habenzinsen und deren Obergrenze die banküblichen Sollzinsen bilden (FG Schleswig-Holstein 28.5.20, 1 K 67/17; Rev. BFH I R 27/20 ). |
Hintergrund: In Freiberufler-GmbHs werden zumeist Gesellschafter-Verrechnungskonten geführt. Diese sind ein beliebtes Mittel, um Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter abzuwickeln und um nicht bei jeder Kleinigkeit einen Darlehensvertrag abschließen zu müssen. Leider zeigt die Praxis, dass der Umgang mit den Verrechnungskonten recht fahrlässig erfolgt. Beispielsweise werden diese nicht oder nicht angemessen verzinst oder die Rückzahlung wird mehr oder weniger ins Belieben gestellt. Daher sollte den Verrechnungskonten durchaus mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
GmbH-Geschäftsführer und -Gesellschafter sollten prüfen, ob die vorhandenen Verrechnungskonten angemessen verzinst werden. Dabei ist zu beachten, dass Verrechnungskonten üblicherweise nicht besichert sind und deshalb nicht die Zinsen für Baugeld, sondern für ungesicherte Kredite maßgebend sind. Derzeit bewegen sich diese zwischen 3 und 4 %, sodass der Durchschnitt von Habenzinsen (0 %) und Sollzinsen (ca. 4 %) bei rund 2 % liegt. Viel niedriger sollten Verrechnungskonten daher nicht verzinst werden.
von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de