19.03.2024 · Fachbeitrag · Corona-Hilfen
Ist die Überbrückungshilfe Plus steuerpflichtig?
| Während der Coronapandemie gab es unterschiedliche Hilfen für Selbstständige. Nordrhein-Westfalen hat z. B. Mitte 2020 einen Betrag von bis zu 3.000 EUR an kleine und mittelständische Unternehmen, unter anderem auch an Angehörige der freien Berufe, gezahlt, wenn diese infolge der Coronakrise erhebliche Umsatzausfälle erlitten hatten (Überbrückungshilfe Plus). Nun hat das FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) entschieden, dass der Betrag aus der Überbrückungshilfe Plus als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig