· Nachricht · Corona-Krise/Lohnsteuer
Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber
| „Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ (BMF, FAQ „Corona“) |
Zahlreiche Arbeitgeber übernehmen die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) für ihre Arbeitnehmer. Natürlich haben die Arbeitgeber ein hohes Eigeninteresse an den Tests, andererseits haben die Testergebnisse ‒ wenn man denn so will ‒ auch einen privaten „Nutzen“ für die Mitarbeiter. Zumindest könnten Finanzbeamte auf diese Idee kommen. Offenbar kam daher mehrfach die Frage auf, wie die Kostenübernahme steuerlich zu behandeln ist.
Weiterführender Hinweis
- Hier geht es zu den gesamten FAQ „Corona“
Quelle: ID 47160798