31.05.2019 · Fachbeitrag · Datenschutz
Keine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis
| Eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit und ist regelmäßig unzulässig (BVG 27.3.19, BVerwG 6 C 2.18). |
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