· Nachricht · DBA-Österreich
Zur Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren
| Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen ( BMF 8.1.24, IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012 ). |
Quelle: ID 49879745