· Fachbeitrag · Dezember 2016
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist - jeweils nur kurz angerissen - eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de . |
- Einkommensteuer - Investitionsabzugsbetrag auch ohne Finanzierungszusammenhang möglich: Ein Finanzierungszusammenhang ist für die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG nicht mehr notwendig (BFH 6.4.16, X R 15/14, Nachricht vom 10.11.16).
- Umsatzsteuer - Laborleistungen können umsatzsteuerfrei sein: Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden (FG Niedersachsen 3.9.15, 16 K 340/12, Rev. V R 25/16, Nachricht vom 3.11.16).
- Vertragsarztrecht - Der Entzug der Zulassung, weil die Tätigkeit nicht innerhalb von drei Monaten aufgenommen wurde, ist verfassungswidrig: Nach § 19 Abs. 3 Ärzte-ZV endet die Zulassung, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in einem zulassungsbeschränkten Planungsbereich nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Zulassungsbeschlusses aufgenommen wird. Diese Norm verstößt jedoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) und ist nichtig (BVerfG 26.9.16, 1 BvR 1326/15, Nachricht vom 2.11.16).
- Umsatzsteuer - Eine „Geistheilerin“ ist umsatzsteuerpflichtig: Leistungen einer Geistheilerin fallen mangels Berufsqualifikation nicht in die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (FG Baden-Württemberg 6.7.16, 14 K 1338/15, Nachricht vom 31.10.16).
- Umsatzsteuer - Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses: Die Leistungen privater Krankenhäuser sind umsatzsteuerbefreit, wenn sie unter Bedingungen erbracht werden, die in sozialer Hinsicht denen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechen (BMF 6.10.16, III C 3, Nachricht vom 28.10.16).
- Umsatzsteuer - Eingliederungsleistungen der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen: Die Leistungen eines Subunternehmers zur ambulanten Eingliederungshilfe und zur Betreuung von geistig behinderten Menschen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG umsatzsteuerfrei. Dass die Leistungen nicht unmittelbar mit einem Sozialhilfeträger abgerechnet werden, ist unerheblich (FG Köln 11.08.16, 13 K 3610/12, Rev. BFH XI R 20/16, Nachricht vom 21.10.16).
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Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 315 | ID 44355795