· Nachricht · Digitalisierung
Ab dem 30.6.24 müssen Praxen eArztbriefe verarbeiten können
| Ab dem 30.6.24 tritt eine wichtige Änderung für Arzt- und Psychotherapiepraxen in Kraft. Gemäß dem Digital-Gesetz sind alle Praxen ab diesem Datum verpflichtet, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) empfangen zu können. Diese gesetzliche Vorgabe ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen Ärzten zu verbessern und zu beschleunigen. |
eArztbriefe sollen eine schnellere und effizientere Kommunikation zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen ermöglichen. Den Inhalt regelt die Richtlinie Elektronischer Brief. Praxen müssen daher sicherstellen, dass ihre IT-Systeme für den Empfang von eArztbriefen ausgerüstet sind. Praxen, die nicht über das eArztbrief-Modul verfügen, müssen eine Kürzung der TI-Finanzierungspauschale hinnehmen.
Weiterführende Hinweise
- Zur „Richtlinie Elektronischer Brief“ (Stand: 17.5.24)
- Zum Digital-Gesetz vom 22.3.24