· Nachricht · Doppelbesteuerung von Renten
BVerfG nimmt die Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung nicht an ‒ was tun?
| Das BVerfG (7.11.23, 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) hat die zwei Verfassungsbeschwerden, die sich auf die Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung in den Jahren 2008 bzw. 2009 beziehen, nicht zur Entscheidung angenommen. |
Im Mai 2021 hatte der BFH (19.5.21, X R 33/19 und X R 20/21) seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Das Fazit der Urteile lautete, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken im Grundsatz nicht zu hoch besteuert werden. Die unterlegenen Kläger hatten gegen die beiden Entscheidungen des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und die Finanzverwaltung hatte sich nach einigem Zögern durchringen können, betroffene Steuerbescheide hinsichtlich des streitigen Punktes vorläufig ergehen zu lassen (BMF 30.8.21, V A 3 - S 0338/19/10006 :001). Betroffenen bleibt nun nichts anderes übrig, als mit einem Einspruch gegen die Bescheide vorzugehen und dem FA gegenüber eine Doppelbesteuerung rechnerisch nachzuweisen (s. u.).
Weiterführender Hinweis
- Alterseinkünfte ‒ Wie ist eine mögliche Doppelbesteuerung nun nachzuweisen? (PFB 21, 190)