23.08.2019 · Fachbeitrag · Ehrenamtliche Betreuer
Aufwandsentschädigung aus einer Landeskasse
| Das FG Baden-Württemberg (6.3.19, 2 K 317/17) hat die Auffassung des FA bestätigt und entschieden, dass Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin stets nur in Höhe des Betreuerfreibetrags (§ 3 Nr. 26b EStG) steuerfrei und darüber hinaus steuerpflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwandsentschädigungen aus der Landeskasse gezahlt werden. |
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