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  • · Nachricht · Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

    Vollentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts bei Gutschrift auf Kapitalkonto und gesamthänderisch gebundenem Rücklagenkonto

    | Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird. Dieser Vorgang ist nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten; § 7 Abs. 1 S.5 EStG ist insgesamt nicht anwendbar ( BFH 23.3.23, IV R 2/20 ). |

     

    Der BFH ordnet also die Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auch dann als Sacheinlage ein, wenn der eingebrachte Wert nur teilweise auf dem Festkapitalkonto gutgeschrieben wird und teilweise einem gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto. Laut Sachverhalt erbrachten die Gesellschafter einer GbR eine Sacheinlage aus dem Privatvermögen (Grundstück mit Windkraftanlage). Der Wert, der die Einlageverpflichtung überstieg, wurde dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben.

    Quelle: ID 49542857